Förderung für Digitalisierungsmaßnahmen

Nutze jetzt das Potential der Überbrückungshilfe III

14. Mrz 2021

Worum geht es?

Das neue Förderprogramm der Bundesregierung (Überbrückungshilfe III) unterstützt Fitnessstudios, EMS-Studios, Yoga-Studios, u.a. mit einmalig bis zu 20.000 € für den Bereich Digitalisierung.

Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30% in jedem Monat, für den Fixkostenzuschüsse beantragt werden.

Nutze diese Chance jetzt! Denn die Überbrückungshilfe III unterstützt dich damit direkt bei der Digitalisierung deines Studios und deiner Trainingsflächen.

Digitalisierung bereitet Dein Studio auch optimal auf die Wiedereröffnung vor und macht es insgesamt widerstandsfähiger gegen künftige Krisen.

Gerne informieren wir dich, welche unserer förderungsfähigen Produkte für dein Studio sinnvoll sein können und welche unserer bereits vorhandenen Produkte du noch rückwirkend fördern lassen kannst.

Wichtig: Durch uns findet keine steuerliche oder rechtliche Beratung statt. Die Antragstellung und inhaltliche Beratung erfolgt ausschließlich über Deinen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder Buchprüfer.

Vereinbare unverbindlich und kostenlos einen Infotermin mit uns, damit du die Förderung jetzt noch beantragen kannst.

 

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Wie kannst Du die Förderung für Dich und Dein Studio nutzen?

Du kannst einmalig eine Fördersumme bis zu 20.000 € für Digitalisierungsmaßnahmen in deinem Studio zu beantragen. Dies betrifft die Hard- und Software Deines Studios.

Was bedeutet das für Dich konkret?

Unsere App unterstützt dich bei der Digitalisierung deines Studios und deiner Studiofläche und läßt sich deshalb fördern.

Deine eigene Studio- / Mitglieder-App

Mit unserer Mitglieder-App digitalisierst Du Dein Studio einfach und schnell und bringst Deine digitale Infrastruktur auf den allerneuesten Stand. Live-Streaming, On-Demand-Kurse direkt in der App, Kurs- und Trainingszeiten buchen, Deine Mitglieder immer auf dem neuesten Stand halten mit News und Push-Benachrichtigungen, die Anzeige Deiner Studio-Auslastung, Schnittstelle zu Deiner Mitgliedersoftware, usw., um nur einige zu nennen. Die Set-up- und Initialisierungs-Gebühren für die Mitglieder-App können bei der Förderung berücksichtigt werden.

Die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:

  • Du hast die Möglichkeit, einmalig bis zu 20.000 € für Digitalisierungsmaßnahmen gefördert zu bekommen
  • Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt
  • Die Überbrückungshilfe III bezieht sich auf den Förderungszeitraum November 2020 bis 30. Juni 2021
  • Die Frist für die Beantragung läuft bis Ende August 2021
  • Du kannst nur einmalig einen Antrag stellen. Es muss also beim ersten Mal gleich alles stimmen!

Vereinbare jetzt unverbindlich einen kostenlosen Infotermin mit uns, dann analysieren wir deine individuelle Situation und sprechen alles mit dir durch.

 

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Fragen?

Du hast Interesse an einer App und möchtest mehr darüber erfahren, wie wir Dein Studio digitalisieren können? Wir stehen gern für ein Gespräch zur Verfügung!
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